Wer das Projekt unterstützen möchte, überweist bitte auf folgendes Konto:
AN: | BS-WEST.de / Braunschweig Weststadt-Portal |
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ZWECK: | Unterstützung des Projektes Weststadtportal [BS-WEST] |
{Weiter Name und Anschrift des 'Gebers' zu Belegzwecken, sonst Anonym} | |
IBAN: | DE86 2505 0000 7600 7357 01 |
BIC: | NOLADE2HXXX |
Einfach einen Dauerauftrag einrichten, und monatlich ein paar Euro automatisch überweisen lassen.
Das gibt euch dann das schöne und warme Gefühl, etwas für das Quartier getan zu haben.
Im Gegenzug setzen wir uns dann weiter dafür ein die Weststadt für alle besser zu machen.
Es soll ein Internetportal für die ganze Weststadt Braunschweigs entstehen. Dazu wurde das Projekt im Rahmen eines AGeWe-Treffens, Ende 2017 vorgestellt, 2024 überarbeitet und von der Mehrheit angenommen. Auch von weiteren dort angeschlossenen Institutionen und Gruppen auf weiteren Treffen der AGeWe, wo die Entwicklung des Projektes im weiteren vorgestellt wurde, war die Zustimmung groß.
Die eingehenden Gelder werden zur Aufrechterhaltung und Ausbau dieses Portales [BS-West.de] und zur Deckung der Kosten genutzt.
Dies ist ein Gemeinschafts-Projekt von und für die gesamte Weststadt; die einen haben wenig, die anderen mehr, möge also ein jeder nach seinem vermögen beitragen wie es beliebt.
Sollte sich ein Überschuss ergeben, wird dieser primär für zukünftige Betriebskosten verwendet. Es sei denn der Überhang ist so groß, das man damit weitere unterstützenswerte Aktionen, Projekte oder Familien/Einzelpersonen in Not unterstützen kann.
Das Projekt und Engagement versteht sich als gemeinnützig, im Dienst der Weststadt.
Da es zur Zeit, weder eine Körperschaft geschweige denn eine gemeinnützige Anerkennung gibt, sind wir nicht in der Lage irgend eine Art von Beleg auszustellen. Rechtlich gesehen handelt es bei Euren Zuwendungen daher nicht um Spenden sondern um Schenkungen. Wir verwenden den Begriff 'Spende' hier also nur synonym und umgangssprachlich.
Nach der letzten Änderung des Spendengesetzes 2016, sowie der Beleg-Änderung im Finanzrecht, reicht für Einzelzuweisungen bis 200.- EUR ein vereinfachter Belegnachweis. Damit gilt der Überweisungsbeleg als Buchungsnachweis (analog zum Kassenzettel) WENN in der Überweisung die vollständigen Angaben zu Namen und Anschrift des 'Gebers', sowie der Zweck genannt sind. (!) Im Zweifel fragt Ihr bitte euer Finanzamt und/oder einen Steuerberater. (Falls diese Darstellung nicht korrekt sein sollte, freuen wir uns auf die Berichtigung mit Angabe der jeweiligen Paragraphen über unser Kontaktformular.)